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   OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99   

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https://dejure.org/2000,21989
OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99 (https://dejure.org/2000,21989)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.10.2000 - 1 B 543/99 (https://dejure.org/2000,21989)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 1 B 543/99 (https://dejure.org/2000,21989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 2 S. 1 Nr. 2, § 20, § 22; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1, § 80 Abs. 5 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Schließlich spricht auch der Umstand, dass die aufschiebende Wirkung einesRechtsbehelfs als vorläufige Zwischenregelung nur für die Dauer des Rechtsstreits besteht, weshalb sie bei seinem rechtskräftigen Abschluss rückwirkend entfällt (Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Januar 2000, § 80 RdNr. 103), um "der durch das ... Urteil klargestellten Rechtslage Platz" zu machen (so die prägnante Formulierung in BVerwG, Urt. v. 30.1.1968, DÖV 1968, 417 [418]; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.7.1982, NJW 1983, 774 f.; BayVGH, Beschl. v. 15.5.1985, NVwZ 1985, 663), nicht entscheidend gegen die hier vertretene Auffassung.
  • OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei der Anfechtungsklage gegen die in Rede stehenden Vollstreckungsmaßnahmen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (hier: Bescheid vom 22.3.1996) maßgebend ist, oder ob auch nachträgliche Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. - beim Verzicht (§ 101 Abs. 2 VwGO) auf eine solche - bis zum Tag der gerichtlichen Entscheidung (hier: 22.6.1999) zu berücksichtigen sind, wie es der Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. für eine selbstständige Zwangsgeldandrohung Beschl. v. 21.9.2000 - 1 B 116/00 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.05.1985 - 12 CS 84 A.2718
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Schließlich spricht auch der Umstand, dass die aufschiebende Wirkung einesRechtsbehelfs als vorläufige Zwischenregelung nur für die Dauer des Rechtsstreits besteht, weshalb sie bei seinem rechtskräftigen Abschluss rückwirkend entfällt (Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Januar 2000, § 80 RdNr. 103), um "der durch das ... Urteil klargestellten Rechtslage Platz" zu machen (so die prägnante Formulierung in BVerwG, Urt. v. 30.1.1968, DÖV 1968, 417 [418]; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.7.1982, NJW 1983, 774 f.; BayVGH, Beschl. v. 15.5.1985, NVwZ 1985, 663), nicht entscheidend gegen die hier vertretene Auffassung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1983 - 4 A 2719/81
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Bei dieser Beurteilung geht der Senat im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 20.4.1995 - 1 S 45/95 -, n. v.) davon aus, dass die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf den Zeitpunkt zurückwirkt, den das Gericht bestimmt hat, wobei zwischenzeitlich getroffene Vollstreckungsmaßnahmen - seien sie selbstständig oder unselbstständig - nachträglich rechtswidrig werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 16.6.1983, DÖV 1983, 1024 [1025]; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 80 RdNr. 54; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 682).
  • OVG Sachsen, 15.12.1997 - 1 S 259/97

    Rechtsmittelzulassung; Ernstliche Zweifel; Erstinstanzliche Entscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung sind nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats nur dann gegeben, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.12.1997, SächsVBl. 1998, 140) einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird, ein Erfolg im angestrebten Berufungsverfahren also wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.4.1997, SächsVBl. 1998, 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.1997 - 1 S 200/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung sind nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats nur dann gegeben, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.12.1997, SächsVBl. 1998, 140) einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird, ein Erfolg im angestrebten Berufungsverfahren also wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.4.1997, SächsVBl. 1998, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 295/90

    Abschiebungsandrohung: Gegenstandsloswerden im Verfahren nach VwGO § 80 Abs 5

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Die einer Vollstreckungsbehörde daraus erwachsenden rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten, die im Fall einer zu Unrecht ergangenen Anordnung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO besonders deutlich zu Tage treten (zu einer vergleichbaren Problematik im Ausländerrecht vgl. Bad.-Württ., Beschl. v. 30.3.1990, VBlBW 1991, 33; Schoch, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, aaO, § 80 RdNr. 96), hat der Senat nicht außer Betracht gelassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.1995 - 1 S 45/95

    2.20 aufschiebende Wirkung; 3.8 Verwaltungsvollstreckung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2000 - 1 B 543/99
    Bei dieser Beurteilung geht der Senat im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 20.4.1995 - 1 S 45/95 -, n. v.) davon aus, dass die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf den Zeitpunkt zurückwirkt, den das Gericht bestimmt hat, wobei zwischenzeitlich getroffene Vollstreckungsmaßnahmen - seien sie selbstständig oder unselbstständig - nachträglich rechtswidrig werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 16.6.1983, DÖV 1983, 1024 [1025]; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 80 RdNr. 54; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 682).
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